Mehr Freiraum für Kinder. Ein Gewinn für alle!

Die Nordrhein-Westfälische Landeskampagne „Mehr Freiraum für Kinder. Ein Gewinn für alle!“ fördert auf kommunaler Ebene bessere Rahmenbedingungen im öffentlichen Straßenraum, damit sich Kinder dort gefahrlos und eigenständig fortbewegen können und ihnen auch freies Spiel geboten werden kann. Die Beratungsaufgaben und Pilotmaßnahmen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Koordinierungsstellen im Zukunftsnetz Mobilität NRW organisiert und vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) finanziert.

Daten und Fakten

Reichweite der Maßnahme:

Landesweit in Nordrhein-Westfalen in 22 Kommunen

Projektzeitraum:

Seit September 2014

Settings:

Kindertagesstätte, Grundschule, Sport- und Freizeiteinrichtung, Wohnquartier, Stadtteil, Stadt, Kommune

Schwerpunkt:

Bewegungsförderung

Ziele:

Durch die Initiierung von Pilotmaßnahmen sowie die Begleitung und Beratung von Kommunen in NRW sollen günstige Rahmenbedingungen  im öffentlichen Straßenraum für eigenständiges Fortbewegen und freies Spiel von Kindern geschaffen werden.

Zielgruppe:

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr

Arbeitsschwerpunkte und Umsetzung der Maßnahme

Alle Kommunen in NRW wurden aufgerufen, sich um die Förderung für „Mehr Freiraum für Kinder. Ein Gewinn für alle!“ zu bewerben. Die Unterstützung umfasst vor allem eine professionelle Beratung, die in die Erarbeitung eines Konzeptes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im öffentlichen Straßenraum mündet. Dieses zeigt auf, wie die Kampagnenziele vor Ort umgesetzt werden sollen. Es geht beispielsweise um verkehrsberuhigte Bereiche, Wegenetze und sichere Schulwege. Im Prozessverlauf werden Pilotmaßnahmen wie die Einrichtung von Spielstraßen auf Zeit initiiert. Dabei sollen die Nutzungsinteressen und -ansprüche von Kindern im Straßenraum sichtbar gemacht sowie Bewegungskompetenzen von Kindern als Voraussetzung für eine sichere Teilnahme am Verkehrsgeschehen gefördert werden. Im Detail umfassen die Aktivitäten

  1. die professionelle Prozessbegleitung von Kommunen, die sich erfolgreich um die Förderung beworben haben:

Durch die Prozessbegleitung und das daraus resultierende Konzept werden Investitionen in bewegungsfördernde Infrastruktur, in Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsverfahren vorbereitet und initiiert. Alle Vorschläge gelangen in die politischen Gremien und werden dort beschlossen. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für die Finanzierung von zielführenden Maßnahmen geschaffen.

  1. die Bereitstellung von Materialien:

Alle Kommunen in NRW können auf diverse Medien zurückgreifen, die eine gemeinsame Bildsprache sprechen und die Ziele der Kampagne anschaulich verdeutlichen (beispielsweise Memoryspiele für den Straßenraum, Straßenmalkreide, Bälle und Straßenbanner).

  1. den fachlichen Input/Knowhow-Transfer:

In regionalen Fachgruppentreffen werden wertvolle Hintergrundinformationen, gute Beispiele und vorbildliche Methoden vorgestellt und der Austausch zwischen den beteiligten Kommunen wird sichergestellt.

Wie wird die Zielgruppe in die Planung und Umsetzung der Maßnahme einbezogen?

Die Berücksichtigung der Interessen der Kinder durch adäquate Beteiligungsverfahren und -methoden ist zwingender Bestandteil des Prozesses. Dies wurde und wird auf vielfältige Weise praktiziert, beispielsweise über Streifzüge, Befragungen oder Modellbau. Zusätzlich wurden und werden in einigen Kommunen (geplante) Beteiligungsverfahren überprüft und gegebenenfalls optimiert. In Einzelfällen wurde als Resultat der Prozessbegleitung die Beteiligung von Kindern gestärkt oder als eigener Baustein aufgenommen.

Wer unterstützt das Projekt?

Das Projekt wird von 22 Kommunen in NRW getragen und umgesetzt. Es wurden bisher zwei Wettbewerbsrunden durchgeführt. Teilnehmende Kommunen in der ersten Runde sind Alfter, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bonn, Bottrop, Duisburg, Essen, Euskirchen, Oberhausen und Rommerskirchen. In der zweiten Runde sind das Bad Driburg, Bad Münstereifel, Bocholt, Bornheim, Brühl, Ibbenbüren, Jülich, Marl, Merzenich, Mülheim a. d. R., Soest, Waldbröl. Weitere Kooperationspartner sind die Verkehrsverbünde und -gemeinschaften, die für die Koordinierungsstellen vom Zukunftsnetz Mobilität NRW zuständig sind.

Wie wird die Maßnahme finanziert?

Die Kampagne wird koordiniert von den Koordinierungsstellen im Zukunftsnetz Mobilität NRW und gefördert vom Land NRW.

Kurz nachgefragt

Welche langfristigen Strukturen oder Wirkungen werden durch die Maßnahme erzeugt?

Zum Beginn des Beratungsprozesses wird in jeder Kommune ein Auftakt-Workshop unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller relevanten Ämter und gegebenenfalls auch externer Akteurinnen und Akteure durchgeführt. Damit ist der Grundstein für die verwaltungsinterne, fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit gelegt. In der Regel bildet sich eine Arbeitsgemeinschaft (AG), die im gesamten Kampagnenzeitraum besteht. Am Ende der Prozessbegleitung findet ein Verstetigungs-Workshop statt, auf dem auch die verwaltungsinterne Zusammenarbeit über den Förderzeitraum hinaus festgelegt wird. Einige Kommunen haben sich für die Arbeit der AG sogar ein politisches Mandat geben lassen. Durch die Formulierung von Grundsätzen für die Beteiligung von Kindern in Planungsverfahren, die in das Konzept integriert und politisch beschlossen werden, ist die Basis für eine dauerhafte Berücksichtigung der Interessen der Kinder gegeben.

Welche Faktoren sind für die Durchführung der Maßnahme hilfreich?

Zwischen Kommune und Koordinierungsstelle vom Zukunftsnetz Mobilität NRW wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, in der die Ziele und Aufgaben beider Vertragspartner festgeschrieben sind. Die Vorlage des Konzeptes zur politischen Beratung oder zum politischen Beschluss ist darin ebenso enthalten wie Regelungen zur Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung. Die Kooperationsvereinbarung wird von den Entscheidungsträgern der Kommunen und den Vorständen beziehungsweise der Geschäftsführung der Verkehrsverbünde, bei denen die Koordinierungsstellen angesiedelt sind, unterzeichnet. Die Verbindlichkeit dieser Vereinbarung stellt eine große Hilfe dar. Die sorgfältige Auswahl des Beratungsbüros ist ebenfalls ausschlaggebend für den Erfolg der Maßnahme. Im Zuge des Vergabeverfahrens für die externe Begleitung wurden auf die Zielgruppe spezialisierte Planungsbüros geprüft. Die Entscheidung fiel auf ein Büro, das einen sehr weitreichenden Erfahrungsschatz in Bezug auf Beteiligungsverfahren und -methoden, Fördermöglichkeiten, geeignete interne Arbeitsstrukturen, Politikberatung und Freiraumgestaltung mit sich bringt.

Welche Stolpersteine gab es auf Ihrem Weg?

In einzelnen Kommunen wurde das Engagement der Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren innerhalb der Verwaltung nicht genügend durch die anderen Fachbereiche unterstützt. Die Unterstützung wurde von der nächsten Entscheidungsebene auch nicht eingefordert. Dies führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Pilotmaßnahmen und der Erarbeitung des Konzeptes.

Darüber hinaus fiel die erste Förderperiode mit der Hochphase der Zuwanderung durch Flüchtlinge und den damit verbundenen Anstrengungen der Kommunen zusammen. Vor dem Hintergrund einer ohnehin schon unbefriedigenden Personalausstattung in den planenden Fachbereichen waren einzelne Kommunen durch diese zusätzlichen Anforderungen nicht in der Lage, den Prozess zur Umsetzung der Kampagne – wie zunächst vorgesehen – zu organisieren.

Welche Tipps haben Sie für potentielle Nachahmerinnen und Nachahmer?

Im Vorfeld der eigentlichen Kampagne und der damit einhergehenden Förderung einzelner Kommunen wurden auf Ebene der fünf Regierungsbezirke Fachtagungen ausgerichtet, die sich an Kommunen gerichtet haben. In diesem Rahmen wurde das Thema „Eigenständige und sichere Mobilität von Kindern“ sehr gründlich aufbereitet und Interesse für eine intensivere Beschäftigung geweckt.

In den teilnehmenden Kommunen hat sich die frühzeitige und regelmäßige Beteiligung der politischen Gremien bewährt. Bei der Konzeption einer ähnlichen Kampagne sollte die Einbindung der Entscheidungsträger konzeptionell von Beginn an mit bedacht werden.

Kontakt:

Zukunftsnetz Mobilität NRW

Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr

Ansprechperson: Doris Bäumer

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

Abteilung ÖPNV-Management/Einnahmenaufteilung

Augustastr.1

45879 Gelsenkirchen

Telefon: 0209-1584-347

E-Mail: baeumer@vrr.de

Website: www.mehr-freiraum-fuer-kinder.de